Ratgeber Kieferorthopädie: Was ist vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nötig?
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt immer mit einer Untersuchung und Beratung durch einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt. Dabei gilt es herauszufinden, inwieweit kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht. Der Kieferorthopäde überprüft, wie die Zahnreihen, die Kiefer und die einzelnen Zähne zueinander stehen und wie die Kiefer geformt sind. Unter Umständen wird die Untersuchung durch ein Panorama-Röntgenbild ergänzt, um zu sehen, wo eventuell mit weiteren Zähnen zu rechnen ist und wann ggf. Milchzähne herausfallen werden oder entfernt werden müssten. Man kann so auch herausfinden, ob alle bleibenden Zähne angelegt sind, wie sie liegen und wie deren Platzverhältnisse sind.
Bei Behandlungsbedarf verschafft sich der Kieferorthopäde während der Beratung zunächst einen umfassenden Überblick über die Wünsche und Vorstellungen der Patienten. Es werden Behandlungsdauer, -umfang und therapeutische Möglichkeiten besprochen. Gute Planung ist alles Zur Planung der Behandlung müssen weitere Untersuchungen erfolgen, die dokumentiert werden. Die klinische Untersuchung umfasst die Beurteilung der Mundhöhle (Zähne, Schleimhäute, Zunge, Rachenraum), der Zahnzahl, der Zahnstellung und der Kieferlage. Der Kieferorthopäde überprüft Nasenatmung und Schluckmodus. Auch die Mundhygiene und Zahnpflege werden beurteilt. Außerdem wird die Funktion der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke untersucht. Dabei handelt es sich um eine Basisuntersuchung. Bei Auffälligkeiten wie Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen ist eine genauere Funktionsanalyse sinnvoll. Die Kosten für letztere übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht.
Genau Maß nehmen Zur Erstellung der diagnostischen Unterlagen nimmt der Kieferorthopäde Abdrücke von Ober- und Unterkiefer. Daraus werden im zahntechnischen Labor Gipsmodelle angefertigt, die im Anschluss detailliert vermessen werden. Fotos des Gesichts (Frontal- und Seitenansicht) werden gefertigt, sowie unter Umständen auch von den Zähnen in verschiedenen Perspektiven. Ein Panorama-Röntgenbild dient der Beurteilung von Zahnkeimen und deren Lage, der Untersuchung des umgebenen Knochens bis hin zum Kiefergelenk und der Einschätzung benachbarter Strukturen, wie z. B. Nasen- und Kieferhöhlen. Zur Standarddiagnostik gehört die Anfertigung eines Fernröntgenseitenbildes. Mit dieser Aufnahme lässt sich die Position von Ober- und Unterkiefer im Schädel vermessen. Zeigen sich im Panorama-Röntgenbild extrem verlagerte Zähne, kann die Position dieser Zähne mit einem 3-D-Röntgenbild (DVT) genauer bestimmt werden. Das kann für die Behandlungsplanung wichtig sein. Die Kosten für eine 3-D-Aufnahme übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.
All das ist notwendig, um einen ausführlichen Behandlungsplan erstellen zu können und genaue Aussagen über Art und Umfang der Behandlung, der therapeutischen Apparaturen und über die zu erwartenden Kosten zu treffen. Zur Besprechung der Befunde und Behandlungspläne wird meist ein weiterer Termin vereinbart. Dann werden auch mögliche Alternativen besprochen. Es erfolgt eine umfassende Aufklärung über Behandlungsnotwendigkeiten und -ziele, Risiken und Nebenwirkungen sowie entstehende Kosten. Das ist ein guter Zeitpunkt, um alle offenen Fragen zu klären. Dann steht dem Beginn der Behandlung nichts mehr im Weg – vorausgesetzt, die gesetzliche Krankenkasse hat den Plan genehmigt.
Quelle / Auszug: www.zahnrat.de